Mein Wert – Berechnung meines Stundensatzes

Eine wichtige Frage bei der Aufnahme der Tätigkeit als Trageberaterin ist die Frage nach dem Preis der eigenen Dienstleistung.
Zur Festlegung des Preises für die Beratung ist es essentiell sich Gedanken über seine Kosten, seinen zeitlichen Aufwand aber auch Gedanken über die eigenen zeitlichen Ressourcen zu machen.
Eine klassische Berechnung des eigenen, kalkulatorischen Stundenlohnes halte ich für unerlässlich.

Der kalkulatorische Stundenlohn ist der Quotient aus den eigenen Kosten (inkl. Lohn) und den fakturierungsfähigen Stunden. Also Kosten/fakturierungsfähige Stunden.

Was sind fakturierungsfähige Stunden?
Fakturierungsfähige Stunden, sind die Stunden im Jahr an denen ich wirklich Geld verdienen kann.
Meine Buchhaltung, Werbung, Wartung des Materials usw. gehört zwar zu meinem Beruf, bezahlt mir aber keiner. Feiertage sind zwar toll um Zeit mit Familie und Freunden zu verbringen, zahlt mir aber keiner. Krankheit, sei es von mir oder von den Kindern, verhindert, dass ich berate; In dieser Zeit verdiene ich nichts.
Viele Beraterinnen beraten nebenberuflich oder kümmern sich neben den Beratungen um ihre Kinder. Auch das schränkt die Anzahl der fakturierungsfähigen Stunden ein. Leerlauf und mangelnde Auslastung reduzieren die fakturierungsfähigen Stunden weiter.
Wichtig für eine realistische Kalkulation ist es, bei der Berechnung der fakturierungsfähigen Stunden ehrlich zu sein.

Was sind meine Kosten?
Bei der Kostenseite gibt es zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1. Ich möchte meine gesamten Lebenskosten durch meine Beratungen decken. Dann summiere ich neben meinen berufsbezogenen Kosten auch meine Lebenskosten (Wohnen, Essen, Versicherung, Kinderbetreuung, Rücklagen, usw) auf. Um bei dieser Auflistung keinen wichtigen Punkt zu vergessen sind Bugetvorlagen ganz hilfreich. Zum Beispiel die von der Schuldnerberatung in Österreich http://www.schuldenberatung.at/budgetberatung/beispiele/
Diese Variante hat den Vorteil das man damit wirklich alle seine Kosten berücksichtigt. Wer von seinen Beratungen leben will kommt um diesen Ansatz also nicht herum.
Allerdings muss man sich bei diesem Ansatz auch bewusst sein, dass man mit 4h Arbeiten pro Woche kaum sein ganzes Leben finanzieren kann. Auch da bitte ehrlich zu sich selbst sein.

Eine zweite Möglichkeit ist es nur die beruflichen Ausgaben aufzusummieren und zu diesen Kosten den angestrebten Bruttojahreslohn zu addieren. Brutto, also vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben!
Diese Variante eignet sich nur, wenn man die Beratungen als Zuverdienst oder als Hobby betreiben möchte. Verzichtet man auf das addieren eines Lohnes kann man sich den Stundensatz errechnen den man zur Kostendeckung braucht. Will man sich mit den Beratungen den Urlaub verdienen setzt man als Lohn dessen Kosten ein. Will man mit seiner Arbeit einen gewissen Beitrag zum Familieneinkommen dazuverdienen, ist dies der Lohn.
Diese Variante eignet sich als immer dann, wenn die Summe, die mit der Beratung verdient werden soll, bekannt ist.

Am Ende der Rechnung kommt als Ergebnis ein netto Stundensatz heraus, Umsatzsteuerpflichtige Beraterinnen müssen diese jetzt noch addieren, um ihren brutto Stundensatz zu erhalten.

Download Rechenblatt: Kalkulation_Studensatz

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